Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB

Diese Definitionen zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)

Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):

Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):