Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB: 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Diese Definitionen zum Thema Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)
Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):
Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)
Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):