Diebstahl (§ 242 StGB): 17 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 17 Definitionen zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB)
Diese Definitionen zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Substanztheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter der „Substanztheorie“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?
Zueignung, Rechtswidrigkeit der (§ 242 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?
Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?
Aneignung (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Aneignung“:
Enteignung (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Enteignung(svorsatz)“:
Zueignungsabsicht (§ 242 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Zueignungsabsicht“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?