Diebstahl (§ 242 StGB): 17 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 17 Definitionen zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Diebstahl (§ 242 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Substanztheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter der „Substanztheorie“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?

Zueignung, Rechtswidrigkeit der (§ 242 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?

Sachwerttheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter der „Sachwerttheorie“?

Aneignung (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Aneignung“:

Enteignung (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Enteignung(svorsatz)“:

Zueignungsabsicht (§ 242 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Zueignungsabsicht“ (§ 242 Abs. 1 StGB)?