Freiheitsberaubung, § 239 StGB: 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Diese Definitionen zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Freiheitsberaubung auf andere Weise (§ 239 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Freiheitsberaubung auf andere Weise“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?
Einsperren (§ 239 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „einsperren“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?
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