Freiheitsberaubung, § 239 StGB: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB

Diese Definitionen zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Freiheitsberaubung auf andere Weise (§ 239 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Freiheitsberaubung auf andere Weise“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?

Einsperren (§ 239 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „einsperren“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?