Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Entführen (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „entführen“ (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB):
Sich bemächtigen (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „sich bemächtigen“ (§§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)?