Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB: 8 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Diese Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Vollstreckungsbeamter (§ 113 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter einem „Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?
Die neuesten Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Diese Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 3 StGB)
Wann ist eine Vollstreckungshandlung „rechtmäßig“ (§ 113 Abs. 3 StGB)?
Gewalt (§ 113 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Gewalt“ (§ 113 Abs. 1 StGB):
Widerstand leisten (§ 113 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Widerstand leisten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?
Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Vollstreckungshandlung“ (§ 113 Abs. 1 StGB):
Vollstreckungsbeamter (§ 113 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter einem „Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?
Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):