Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB: 8 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

Diese Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Vollstreckungsbeamter (§ 113 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

Diese Definitionen zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 3 StGB)

Wann ist eine Vollstreckungshandlung „rechtmäßig“ (§ 113 Abs. 3 StGB)?

Gewalt (§ 113 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Gewalt“ (§ 113 Abs. 1 StGB):

Widerstand leisten (§ 113 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Widerstand leisten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?

Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Vollstreckungshandlung“ (§ 113 Abs. 1 StGB):

Vollstreckungsbeamter (§ 113 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?

Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):