In Brand setzen (§ 306 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „in Brand setzen“ (§ 306 Abs. 1 StGB):
Durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört (§ 306 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört“ (§ 306 Abs. 1 StGB)?