Beliebte Definitionen bei unseren Nutzern

Vortat (§ 257 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einer „Vortat“ (§ 257 Abs. 1 StGB)?

rechtzeitig (§ 138 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einer „rechtzeitigen“ Anzeige (§ 138 Abs. 1 StGB)?

Neue Definitionen

Grundlagen: Schutzgut der Hehlerei

Schutzgut der Hehlerei, § 259 StGB

Herrühren (§ 261 StGB)

Definiere, wann ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Vortat „herrührt“ (§ 261 StGB):?

Vorteile der Tat (§ 257 StGB)

Tatbestandsvoraussetzung der Begünstigung ist, dass der Vortäter durch die rechtswidrige Tat Vorteile erlangt hat. Was zählt zu den „erlangten Vorteile der Tat“ (§ 257 StGB)?

Vortat (§ 257 StGB)

Die Begünstigung setzt im Tatbestand eine rechtswidrige Vortat voraus. Welche Anforderungen muss diese Vortat erfüllen?

Bereicherungsabsicht (§ 259 StGB)

Definiere den Begriff „Bereicherungsabsicht“ (§ 259 Abs. 1 StGB).

Verwenden (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

Definiere den Begriff „Verwenden“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 StGB):

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