Strafvereitelung (§ 258 StGB): 3 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Strafvereitelung (§ 258 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Strafvereitelung (§ 258 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Vereiteln der Strafverfolgung, zum Teil (§ 258 Abs. 1 StGB)

Wann vereitelt der Täter die Strafverfolgung „zum Teil“ (§ 258 Abs. 1 StGB)?

Vereiteln der Strafverfolgung (§ 258 Abs. 1 StGB)

Wann „vereitelt“ der Täter die Strafverfolgung (§ 258 Abs. 1 StGB)?

Vortat (§ 257 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einer „Vortat“ (§ 257 Abs. 1 StGB)?