1030 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1030 Definitionen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen

Diese Definitionen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Vorsatz (§ 15 StGB)

Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?

Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

Was versteht man unter einem „Erfüllungsgehilfen“ (§ 278 BGB)?

Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“

Tatentschluss (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff „Tatentschluss“ (§ 22 StGB):

Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):

Differenzhypothese (§ 249 BGB)

Wann liegt nach der „Differenzhypothese“ ein Vermögensschaden vor (§ 249 BGB)?

Die neuesten Definitionen

Diese Definitionen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Gegenwärtige Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

Wie definierst Du den Begriff der gegenwärtigen Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?

Selbstbetroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

Wie definierst Du den Begriff der Selbstbetroffenheit im Kontext der Beschwerdebefugnis im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?

Objektives Klarstellungsinteresse (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG)

Der Begriff des „objektiven Klarstellungsinteresses“ als ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung der abstrakten Normenkontrolle wird negativ bestimmt. Wann besteht kein objektives Klarstellungsinteresse?

Abstrakte Normenkontrolle – Antragsgegenstand (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)

Wodurch zeichnet sich ein tauglicher Antragsgegenstand im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle aus (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)?

Antragsgegenstand des Organstreitverfahrens (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG)

Definiere den Begriff des „Antragsgegenstands“ im Rahmen des Organstreitverfahrens (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG). ‌

Beteiligtenfähigkeit Organstreitverfahren (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG)

Definiere den Begriff der Beteiligtenfähigkeit im Rahmen des Organstreitverfahrens (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG)! ‌

Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.