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Juristische Definitionen

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Die 6 beliebtesten Definitionen

Diese Definitionen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?

Vorsatz (§ 15 StGB)

Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?

Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

Was versteht man unter der „Rentabilitätsvermutung“

Tatentschluss (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff „Tatentschluss“ (§ 22 StGB):

Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):

Adäquanztheorie

Wann ist eine Bedingung adäquat kausal?

Die neuesten Definitionen

Diese Definitionen wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Freiheitlich demokratische Grundordnung (Art. 21 Abs. 2 GG)

Definiere den Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung” (Art. 21 Abs. 2 GG)!

Definition grober Unverstand

Das Gericht kann von Strafe absehen oder diese mildern, wenn der Täter aus grobem Unverstand verkennt, dass der Versuch nach der Art des Tatobjekts oder des Tatmittels überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte (§ 23 Abs. 3 StGB). Wann liegt grober Unverstand vor?

Unbeendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB) - Definition

Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein unbeendeter Versuch vor?

Beendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB) - Definition

Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein beendeter Versuch vor?

Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)

Was versteht man unter einem „Gericht“ i.S.d. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG? ‌

Wirtschaftliche Gemeindebetätigung

Die besonderen Anforderungen der Schrankentrias gelten nur für eine wirtschaftliche Gemeindebetätigung (vgl. § 107 Abs. 1 S. 1 GO NRW) bzw. für wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 102 Abs. 1 GemO BW). Was versteht man unter einer wirtschaftlichen Betätigung?

Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.