1035 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1035 Definitionen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen

Diese Definitionen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?

Vorsatz (§ 15 StGB)

Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?

Eigentumsvorbehalt, verlängert (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)

Was versteht man unter einem „verlängertem Eigentumsvorbehalt“ (§§ 929 S. 1, 158 Abs. 1, 185 Abs. 1, 398 BGB)?

Tatentschluss (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff „Tatentschluss“ (§ 22 StGB):

Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

Definiere den Begriff des „unmittelbaren Ansetzens“ zum Versuch (§ 22 StGB):

Adäquanztheorie

Wann ist eine Bedingung adäquat kausal?

Die neuesten Definitionen

Diese Definitionen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Unbeendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB) - Definition

Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein unbeendeter Versuch vor?

Beendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB) - Definition

Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein beendeter Versuch vor?

Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)

Was versteht man unter einem „Gericht“ i.S.d. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG? ‌

Wirtschaftliche Gemeindebetätigung

Die besonderen Anforderungen der Schrankentrias gelten nur für eine wirtschaftliche Gemeindebetätigung (vgl. § 107 Abs. 1 S. 1 GO NRW) bzw. für wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 102 Abs. 1 GemO BW). Was versteht man unter einer wirtschaftlichen Betätigung?

Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?

Gegenwärtige Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

Wie definierst Du den Begriff der gegenwärtigen Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?

Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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