Strafprozessrecht: 12 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Definitionen zum Thema Strafprozessrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Strafprozessrecht
Diese Definitionen zum Thema Strafprozessrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem Grundsatz „ne bis in idem“?
Was besagt der „nemo-tenetur-Grundsatz”?
Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 S. 1 GVG)
Was versteht man unter dem „Öffentlichkeitsgrundsatz“?
Was versteht man unter dem Begriff der „Konzentrationsmaxime“?
Was besagt der „Beschleunigungsgrundsatz“?
Was meint der Begriff „in dubio pro reo“?
Strafprozessrecht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
15.000 Fälle zum Selberlösen
Effektiver lernen im Jurastudium und Referendariat mit dem digitalen Tutor von Jurafuchs