Objektive Zurechnung: 10 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 10 Definitionen zum Thema Objektive Zurechnung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Objektive Zurechnung

Diese Definitionen zum Thema Objektive Zurechnung wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Schutzzweck der Norm (vor § 13 StGB)

Was versteht man unter „Schutzzweck der Norm“?

Objektive Zurechnung beim Unterlassen (§ 13 StGB)

Definiere den Begriff „objektive Zurechnung beim Unterlassen“ (§ 13 StGB)

Risikoerhöhungslehre (§ 15 StGB)

Was versteht man unter der „Risikoerhöhungslehre“?

Vermeidbarkeitstheorie (§ 15 StGB)

Was versteht man unter der „Vermeidbarkeitstheorie“?

Pflichtwidrigkeitszusammenhang (vor § 13 StGB)

Definiere den Begriff „Pflichtwidrigkeitszusammenhang“:

Risikoverringerung (vor § 13 StGB)

Definiere den Begriff „Risikoverringerung“:

Objektive Zurechnung: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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