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Rechtsprechung Zivilrecht

Kaufrecht

Sachmängelhaftung beim „Bastlerfahrzeug“ (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.08.2023 – 2 U 41/22)

Sachmängelhaftung beim „Bastlerfahrzeug“ (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.08.2023 – 2 U 41/22)

30. August 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K kauft bei Gebrauchtwarenhändler V einen gebrauchten SUV. Der Kaufvertrag enthält folgende Klausel:
„Das Fahrzeug wird als Bastelfahrzeug, gebraucht und in altersgemäßem Zustand verkauft. Die Käuferin hat das Fahrzeug besichtigt, Probe gefahren und den vorgefundenen Zustand akzeptiert.“
Kurz nach der Übergabe beginnt der Motor zu stottern. Da V trotz Benachrichtigung wochenlang nicht nacherfüllt, verlangt K ihr Geld zurück.

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