Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Verhältnis der Begünstigung zu § 145d StGB

Verhältnis der Begünstigung zu § 145d StGB

26. August 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist betrunken Auto gefahren und hat so einen Unfall verursacht (§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2, 316 StGB). As Ehefrau F, die als Beifahrerin im Auto saß, will verhindern, dass A seine Fahrerlaubnis verliert. Sie gibt sich gegenüber Polizistin P als Fahrerin aus. P glaubt F.

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