Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht NRW
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
3. April 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (2.380 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A lässt ohne Baugenehmigung eine Garage für ihren neuen Porsche errichten. Die Garage überschreitet die Grenze zum Nachbargrundstück. Eine Rückversetzung der Garage oder eine Verkleinerung ist möglich. Baubehörde B ordnet dennoch den Abriss der gesamten Garage an.
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Einordnung des Falls
Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da eine Verkleinerung oder Rückversetzung der Garage möglich ist, liegt schon keine doppelte Baurechtswidrigkeit vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beseitigungsanordnung darf nur erlassen werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.
Ja, in der Tat!
3. Die Beseitigungsverfügung ist unverhältnismäßig, da die Baubehörde die Verkleinerung oder Rückversetzung der Garage als minder schweren Eingriff hätte anordnen müssen.
Nein!
4. A bleibt nichts anderes übrig, als die Garage wieder vollständig zu beseitigen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
as.mzkw
24.8.2024, 14:34:34
Wäre in dem Fall die Anfechtungsklage gerichtet auf die (teilweise) Aufhebung der
Beseitigungsverfügungoder aber die Feststellungsklage gerichtet auf die Feststellung der Nichtvollstreckbarkeit der
Beseitigungsverfügunggegeben dem Fall, dass der Eigentümer ein geeignetes Austauschmittel anbietet?form
as.mzkw
24.8.2024, 14:35:12
*statthaft

FalkTG
22.12.2024, 19:43:21
Fall ist verständlich, aber Grafik passt nicht ganz, weil im Text heißt es, dass die Grenze zum Grundstück überschritten wird und die Grafik suggeriert dass nicht einmal bis an die eigene Grundstücksgrenze gebaut worden ist.

Paulah
23.12.2024, 13:25:14
Ich habe von Baurecht, mal abgesehen von eigenen grundstücksrechtlichen Erfahrungen noch keine Ahnung, aber könnte es sein, dass es hier um den erforderlichen Abstand vom Grundstück geht (der rote Strich auf der Garage)?
Julian K.
19.3.2025, 12:12:45
@[FalkTG](241044) schau mal in § 6 BauO NRW, dort ist geregelt, wie nah eine
bauliche Anlagean die Nachbargrenze gebaut werden darf, bzw. welcher Abstand einzuhalten ist. Baust du zu nah ans Nachbargrundstück, überschreitest Du die einzuhaltende Grenze zum Nachbargrundstück.

Juraddicted
29.1.2025, 17:47:02
Kleidet sich dieser Fall im Rahmen der RMK einer bauaufsichtlichen Verfügung ein? I. Ermächtigungsgrundlage Abrissverfügung, 82 BauO NRW II. formelle RMK III. materielle RMK 1. TatbestandsVSS EMGL 2. Ermessen vielen Dank :)