Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
19. Februar 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V ein Fahrrad. Später erfährt er, dass das Fahrrad zuvor der E gestohlen wurde. Er behält es dennoch. Kurz darauf tauscht K für 50 € den abgenutzten Sattel gegen einen nagelneuen aus.
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Einordnung des Falls
Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es bestand eine Vindikationslage.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei dem Austausch des Sattels handelt es sich um eine notwendige Verwendung (§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bei dem Austausch des Sattels handelt es sich um eine nützliche Verwendung.
Ja, in der Tat!
4. K hat daher gegen E einen Anspruch auf Verwendungsersatz nach § 996 BGB.
Nein!
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