Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
4. April 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (11.556 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V ein Fahrrad. Später erfährt er, dass das Fahrrad zuvor der E gestohlen wurde. Er behält es dennoch. Kurz darauf tauscht K für 50 € den abgenutzten Sattel gegen einen nagelneuen aus.
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Einordnung des Falls
Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es bestand eine Vindikationslage.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei dem Austausch des Sattels handelt es sich um eine notwendige Verwendung (§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bei dem Austausch des Sattels handelt es sich um eine nützliche Verwendung.
Ja, in der Tat!
4. K hat daher gegen E einen Anspruch auf Verwendungsersatz nach § 996 BGB.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tomˑ
7.5.2024, 10:12:16
Dies dürfte also ein weiterer Unterschied zum
Verwendungsersatznach § 994 darstellen, da in diesem Fall selbst dem bösgläubigen B
esitzer aufgrund der partiellen Rechtsgrundverweisung in die Vorschriften der GoA ggf. ein
Verwendungsersatzzusteht. § 996 schützt diesen gerade nicht, sodass er selbst das Risiko dafür trägt, ob die Verwendung objektiv (nach h.M.) nützlich ist.

FalkTG
17.11.2024, 12:52:12
Was mit § 994 II BGB?
supplanto
22.11.2024, 17:13:53
Es handelte sich ja nicht um eine notw. Verwendung. Der Austausch des Sattels war objektiv zu Erhaltung der Sachsubstanz oder der Nutzbarkeit nicht erforderlich. Deshalb kommt es auf 994 II nicht an.
benjaminmeister
1.3.2025, 19:28:32
Ich finde es schwierig bei einem abgenutzen Sattel die Erforderlichkeit zu verneinen. Wenn der Sattel aufgrund seiner Abnutzung komplett kaputt geht, wäre ein neuer Sattel definitiv erforderlich, um die Nutzbarkeit/Substanz der Sache zu erhalten. Der B
esitzer muss aber nicht unbedingt warten, bis die Sache in einem Zustand ist, in dem sie nicht mehr nutzbar ist, sondern kann ja dies auch schon im Voraus verhindern. Beim Austausch von alten Reifen ist man sich ja auch einig, dass es sich um
notwendige Verwendungenhandelt, ohne dass die Reifen schon komplett kaputt sein müssen. Besser wäre es hier das "abgenutzt" zu streichen und von einem Upgrade eines unbequemen, billigen und standardmäßigen Sattels zu einem Top-Modell mit extra Polsterung auszugehen.
benjaminmeister
12.3.2025, 17:12:26
Noch als Ergänzung: In einer anderen Aufgabe wird als notwendige Verwendung sogar das Zahlen einer Versicherungsprämie genannt. Wenn man selbst in so einem Fall die Erforderlichkeit bejaht, liegt es mMn. nahe, auch beim "abgenutzten" Sattel diese zu bejahen, da es darum geht langfristig die Substanz und Nutzbarkeit zu erhalten.