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Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB

einfach
schwer80 % lösen richtig
22. Juni 2026
9 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
K kauft von V ein Fahrrad. Später erfährt er, dass das Fahrrad zuvor der E gestohlen wurde. Er behält es dennoch. Kurz darauf tauscht K für 50 € den abgenutzten Sattel gegen einen nagelneuen aus.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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