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Kein Verwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Besitzers bei nützlichen Verwendungen, § 996 BGB
Sachverhalt
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Klage auf Verwendungsersatz, § 1001 BGB
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, ohne von dessen Geschäftsunfähigkeit zu wissen. Er tätigt notwendige Verwendungen. Als der Betreuer des V das Fahrrad herausfordert, gibt K es unter Vorbehalt des Ersatzes seiner Verwendungen heraus. V will nicht zahlen.
Zurückbehaltungsrecht gem. § 1000 S. 1 BGB
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, nicht wissend, dass V dauerhaft geschäftsunfähig ist. Nach einigen Tagen bricht eine der Speichen, die K reparieren lässt. Kurz darauf fordert der nun für V eingesetzte gesetzliche Betreuer B das Fahrrad heraus.