Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Zufällige Schadensverlagerung: mittelbare Stellvertretung
Zufällige Schadensverlagerung: mittelbare Stellvertretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V im eigenen Namen, aber auf Rechnung der U einen Lieferwagen. Er soll am 1.5 geliefert werden. V liefert den Wagen erst am 10.5. U muss zwischenzeitlich einen anderen Wagen mieten, wodurch ihr €1.000 Mietkosten entstehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zufällige Schadensverlagerung: mittelbare Stellvertretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Verzögerung der Lieferung hat U einen Vermögensschaden erlitten.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. U steht gegen V ein Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Lieferung aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB zu.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Steht U gegen V ein Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Lieferung aus § 823 Abs.1 BGB zu.
Nein!
4. Mit Ausnahme des Schadens liegen alle Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des K gegen V aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB vor.
Genau, so ist das!
5. Dass K keinen Schaden erlitten hat, stellt sich für V als zufällige Schadensverlagerung dar.
Ja, in der Tat!
6. K kann von V Ersatz des Verzögerungsschadens aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB iVm den Grundsätzen der Drittschadensliquidation verlangen.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
sui generis
9.10.2022, 00:45:54
Mich würde interessieren, wie U nun an die Zahlung der 1000€ kommt? Bei ihm ist letztlich der Schaden entstanden. Es erscheint mir daher unbillig, dass der Anspruch auf SE gegen V bei K verbleibt. Die Voraussetzungen des §285 liegen nicht vor. Wie kommt U also an sein Geld, oder übersehe ich irgend etwas?
Lukas_Mengestu
10.10.2022, 09:48:12
Hallo TL, vielen Dank für Deine Frage! Fehlt es an den Voraussetzungen des § 285 BGB, so ergibt sich der Anspruch auf Abtretung bzw. die Herausgabe unmittelbar aus den Grundsätzen der
Drittschadensliquidation(Weiler, Schuldrecht AT, § 44 RdNr. 16). U kommt also auch in diesem Fall an sein Geld :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Larissa3
18.10.2022, 10:54:49
Kann man dann auch § 285 analog anwenden?
ehemalige:r Nutzer:in
29.8.2023, 12:19:08
Bei der vorletzten Frage wurden U und K im ersten Satz der Subsumtion vertauscht.
Diaa
3.9.2023, 02:31:30
Das stimmt!
Artimes
23.9.2024, 14:11:10
Handelt es sich bei der Kommission gem. § 383 HGB um einen eigenständigen Typenvertrag oder würde ich § 675 BGB als Vertragstyp nennen?
Leo Lee
28.9.2024, 05:31:28
Hallo Artimes, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Du hast völlig Recht! Bei einem Kommissionsgeschäft (was insofern eine handelsrechtliche "Konkretisierung" darstellt) handelt es sich um einen
Geschäftsbesorgungsvertragnach 675 BGB, da auch hier fremde wirtschaftliche Interessen wahrgenommen werden und damit ein Geschäft besorgt wird. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Heermann § 675 Rn. 109 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo