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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Calfa")
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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Omega")
Die deutsche Gesellschaft D betreibt ein Laserdrome, wo spielerisch Menschen „getötet“ werden. D bezieht Laserwaffen von einer griechischen Firma. Die zuständige Behörde verbietet den Betrieb, da dieser die Menschenwürde verletzten würden und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstelle.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV („Kohl“)
Der luxemburgische Staatsangehörige K reist für eine Zahnbehandlung nach Deutschland. Seine heimische Krankenkasse verweigerte die Erstattung der Arztkosten, weil die Behandlung nicht dringlich war und auch in Luxemburg durchgeführt hätte werden können.