Geschäftsunfähig
30. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist geschäftsunfähig (§ 105 Abs. 1 BGB). Trotz dessen möchte er pflichtbewusst die gegenüber C bestehende Pflicht i.H.v. €1000 begleichen. Deshalb erteilt er einen Überweisungsauftrag an seine Bank B, welche diesen unwissend ausführt. B verlangt nun das überwiesene Geld.
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