Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Klassiker im Zivilrecht

Fremdgeschäftsführungswille beim „auch-fremden“ Geschäft („Funkenflug-Fall“)

Fremdgeschäftsführungswille beim „auch-fremden“ Geschäft („Funkenflug-Fall“)

9. Mai 2023

5 Kommentare

4,6(42.618 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration zum Funkenflug-Fall (BGHZ 40,28):Durch Funkenflug verursacht eine Bahn einen Waldbrand. Die freiwillige Feuerwehr löscht den Brand.

Durch Funkenflug verursacht eine Bahn auf der Strecke zwischen Kassel und Frankfurt einen Waldbrand. Die Gemeinde (G) lässt den Brand durch ihre freiwillige Feuerwehr löschen. G verlangt von der Deutschen Bahn (B) Ersatz der Löschkosten.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Rechtsprechung Zivilrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Kind rutscht im Supermarkt auf Salatblatt aus und stürzt. Putzkraft des Supermarkts hat das Blatt nicht weggeräumt.

Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)

Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen