Formzwang des § 311b Abs. 1 BGB bzgl. Nebenabreden
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft an K in notarieller Urkunde ein Grundstück. Mündlich vereinbaren V und K, ohne dies zu beurkunden, eine Grundstücksfläche von 1.000 m² (Nebenabrede). V überträgt K das Eigentum am Grundstück (Auflassung und Eintragung, §§ 873, 925 BGB).
Einordnung des Falls
Formzwang des § 311b Abs. 1 BGB bzgl. Nebenabreden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nebenabrede über die Größe des Grundstücks ist formnichtig (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Der Kaufvertrag ist insgesamt formnichtig, weil die Vereinbarung über die Grundstücksfläche nicht beurkundet ist (§§ 139, 311b Abs. 1 S. 1, 125 S. 1 BGB).
Nein!
3. Die formnichtige Nebenabrede wurde durch Auflassung und Eintragung des K im Grundbuch geheilt (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).
Genau, so ist das!
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Marlie
6.2.2023, 16:22:17
Habe ich es richtig verstanden, dass bei allen Formvorschriften die Nebenabreden mit vom
Formzwangerfasst sind? Außerdem frage ich mich noch, ob eine formbedürftige Nebenabrede, bei welcher die nicht gewahrte Form geheilt worden ist, einen Sachmangel begründen könnte? Also z.B., wenn das Grundstück in dem Fall statt der vereinbarten 1000m2 nur 600m2 hat?
Raphaeljura
26.6.2023, 11:41:33
Wenn man dadurch den Notarzwang aushebeln kann, dann birgt das ja grundsätzlich die Möglichkeit diese Gebühren zu sparen. Dann könnte das ja jeder so anwenden?
Dogu
2.11.2023, 09:23:58
Meine Gedanken als sachenrechtlicher Laie dazu: Dann hast Du aber bis zur Eigentumsübertragung keinen Anspruch. Für den Käufer sehr unschön, da der Verkäufer in einer solchen Konstellation Vorkasse verlangen dürfte und eine Vormerkung ist ohne verbindlichen Anspruch ja nicht zulässig. D.h. Du bist das Geld los, und trägst die Unsicherheit, dass das Grundstück am Ende noch an jemand anderen übertragen wird oder die Vorauszahlung perdu ist. Also ich würde mich als Käufer darauf nicht einlassen.
TomBombadil
26.12.2023, 15:45:26
Wenn ich recht erinnere, gibt es Fragen nach der Formnichtigkeit, die ablehnend zu beantworten sind, weil die Formnichtigkeit geheilt wurde, in anderen Aufgaben (auch hier) ist zunächst festzustellen, dass die (Neben-)Abrede formnichtig ist, nur um anschließend auf eine mögliche Heilung einzugehen. Ich würde mir hier mehr Einheitlichkeit wünschen. Konkrete Aufgaben kann ich leider nicht benennen. Ich hoffe, mein Gedächtnis täuscht mich hier nicht.