Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B will seiner Sekretärin S fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss dazu spätestens am 14.11. erfolgen. B bringt das Schreiben am 12.11. zur Post. Der Postbote wirft den Brief des B am Vormittag des 14.11. in den Briefkasten der S. S ist – wie B weiß – krank.
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Einordnung des Falls
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung an S ist wirksam geworden, als B sie am 12.11. zur Post gebracht hat.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kündigung an S wird wirksam, wenn der Postbote sie in den persönlichen Briefkasten der S wirft und nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens zu rechnen ist.
Genau, so ist das!
3. Da S krank war, ist ihr die Erklärung erst zugegangen, als sie wieder gesund war.
Nein, das trifft nicht zu!
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