Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden – Einwurf zu gewöhnlicher Zustellzeit
27. August 2025
29 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B will seiner Sekretärin S fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss dazu spätestens am 14.11. erfolgen. B bringt das Schreiben am 12.11. zur Post. Der Postbote wirft den Brief des B am Vormittag des 14.11. in den Briefkasten der S. S ist – wie B weiß – krank.
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