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Verfassungsrechtliche Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst

Verfassungsrechtliche Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst

27. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Am frühen Morgen wird die Polizei wegen eines Notfalls zu B gerufen. Wegen eines Verdachts will sie Bs Wohnung nach Drogen durchsuchen. Die um 04:44 verständigte Bereitschaftsstaatsanwältin S ordnet sofort die Durchsuchung an. Am zuständigen AG Rostock hat zu dieser Zeit kein Ermittlungsrichter Bereitschaftsdienst.

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