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Grundrechte
Verfassungsrechtliche Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst
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Verfassungsrechtliche Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst
24. März 2026
10 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Am frühen Morgen wird die Polizei wegen eines Notfalls zu B gerufen. Wegen eines Verdachts will sie Bs Wohnung nach Drogen durchsuchen. Die um 04:44 verständigte Bereitschaftsstaatsanwältin S ordnet sofort die Durchsuchung an. Am zuständigen AG Rostock hat zu dieser Zeit kein Ermittlungsrichter Bereitschaftsdienst.
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