„Stadionverbot-Fall“

9. Mai 2023

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Stadionverbot-Fall (BVerfG, 11.04.2018): Ein Mitglied der Ultra-Szene erhält für 2 Jahre ein Stadionverbot von einem Fußballverein. Das Mitglied darf das Stadion nicht mehr betreten.

F ist Mitglied der gewaltbereiten Ultra-Szene. Nach Ausschreitungen im Stadion wird gegen F wegen Landfriedensbruchs ermittelt. Verein V erteilt ihm daraufhin ein bundesweites Stadionverbot für 2 Jahre. Wenig später sieht die StA wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung ab (§ 153 StPO). F wehrt sich gegen das Stadionverbot.

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