„Stadionverbot-Fall“
9. Mai 2023
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist Mitglied der gewaltbereiten Ultra-Szene. Nach Ausschreitungen im Stadion wird gegen F wegen Landfriedensbruchs ermittelt. Verein V erteilt ihm daraufhin ein bundesweites Stadionverbot für 2 Jahre. Wenig später sieht die StA wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung ab (§ 153 StPO). F wehrt sich gegen das Stadionverbot.
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