Negative Feststellungsklage
9. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schließt mit Unternehmer U einen Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung. A widerruft dann den Vertrag wirksam. U verlangt dennoch die erste Rate. A möchte gerichtlich feststellen lassen, dass sie U aus dem Vertrag nichts schuldet.
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Einordnung des Falls
Negative Feststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Feststellungsklage der A zielt darauf ab, das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO). Es genügt der Klageantrag, dass A dem U „nichts schuldet“.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stattdessen wäre zum Beispiel der folgende Klageantrag zulässig: „…festzustellen, dass die Klägerin dem Beklagten aus dem Kaufvertrag über (…) vom (…) nicht zur Leistung verpflichtet ist“.
Genau, so ist das!
3. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist dann gegeben, wenn U sich eines Anspruchs „berühmt“.
Ja, in der Tat!
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