Negative Feststellungsklage

9. Mai 2025

6 Kommentare

4,8(13.956 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A schließt mit Unternehmer U einen Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung. A widerruft dann den Vertrag wirksam. U verlangt dennoch die erste Rate. A möchte gerichtlich feststellen lassen, dass sie U aus dem Vertrag nichts schuldet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Negative Feststellungsklage

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Feststellungsklage der A zielt darauf ab, das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO). Es genügt der Klageantrag, dass A dem U „nichts schuldet“.

Nein!

Die Feststellungsklage dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die (Un-)Echtheit einer Urkunde gerichtlich festzustellen. Unter einem Rechtsverhältnis versteht man jede rechtlich geregelte Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Gegenständen. Für die Zulässigkeit der Klage bedarf es einer hinreichend bestimmten Umschreibung eines Rechtsverhältnisses. Hier hat A keinen konkreten, aktuellen Sachverhalt vorgetragen, der von anderen unterscheidbar ist, aus dem sich das Rechtsverhältnis ergeben kann. Der pauschale Feststellungsantrag ist nicht ausreichend.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Stattdessen wäre zum Beispiel der folgende Klageantrag zulässig: „…festzustellen, dass die Klägerin dem Beklagten aus dem Kaufvertrag über (…) vom (…) nicht zur Leistung verpflichtet ist“.

Genau, so ist das!

Ein solcher Klageantrag wäre konkret genug, um ihn von anderen Lebenssachverhalten zu unterscheiden. Es ist erkennbar, woraus sich ein Rechtsverhältnis zwischen A und U ergeben könnte. U hat dann die rechtsbegründenden Tatsachen darzulegen und ggfs. zu beweisen.

3. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist dann gegeben, wenn U sich eines Anspruchs „berühmt“.

Ja, in der Tat!

Das rechtliche Interesse an der negativen Feststellung eines Rechtsverhältnisses liegt insbesondere bei einem Berühmen eines Anspruchs vor. Dieses kann seitens des Beklagten auch konkludent erfolgen. BGH: „Die Rechtsstellung des Klägers ist schutzwürdig betroffen, wenn der Beklagte geltend macht, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Kläger ergeben.“ (vgl. zum Verbraucher-Darlehensvertrag: BGH, NJW 2017, 2340)U behauptet hier konkret, Zahlungsansprüche aus dem Kaufvertrag zu haben. Dies genügt der Anforderung.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community