Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
27. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 16-jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern (E) gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.
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Einordnung des Falls
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung wird in dem Moment wirksam, in dem V sie der M aushändigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem V die M mit der Übermittlung der Kündigung an die Eltern beauftragt hat, könnte er M als Erklärungsbotin eingesetzt haben. Würde die Kündigung dann erst wirksam werden, wenn M sie an ihre Eltern übermittelt?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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