Öffentliches Recht
Verwaltungsprozess-Recht
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
3. November 2025
14 Kommentare
4,9 ★ (9.855 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Ws Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und stellt einen Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.
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