Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
30. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Waffenfan W ist der Trunksucht verfallen. Die zuständige Behörde B widerruft deswegen am 01.05. Ws Waffenerlaubnis (§ 45 Abs. 2 S. 1 WaffG). Am 15.06. erhebt W hiergegen Anfechtungsklage und Eilantrag gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO.
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