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Nicht so berechtigter Besitzer §§ 989, 990 BGB - Zweipersonenverhältnis
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. V hat gegen M vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz.
2. V könnte zudem ein Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 Abs. 1 BGB zustehen.
3. Lag zum Zeitpunkt der Schädigung nach h.M. eine Vindikationslage vor.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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