Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Normalfall Schadensersatz und Nutzungsherausgabe im EBV
Normalfall Schadensersatz und Nutzungsherausgabe im EBV
10. Februar 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (24.241 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stiehlt Es Fahrrad. D nutzt das Rad vorübergehend und beschädigt das Vorderrad.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Normalfall Schadensersatz und Nutzungsherausgabe im EBV
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat gegen D einen Herausgabeanspruch (§ 985 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. E könnte von D Schadens- und Nutzungsersatz nach den §§ 987 ff. BGB auch verlangen, wenn er keinen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB hätte.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen für den Schadensersatz in Betracht.
Ja!
4. Es kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen für den Nutzungsersatz in Betracht.
Genau, so ist das!
5. Gibt D das Fahrrad an einen Dritten weiter, kann E gegenüber diesem keinen Schadens- oder Nutzungsersatz fordern.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lisa
1.12.2024, 18:07:23
Handelt es sich bei § 993 I Hs. 1 BGB und bei
§ 988 BGBjeweils um eine Rechtsgrundverweisung, weil in den Erklärungen §§ 812 ff. zitiert wurden?
luc1502
19.12.2024, 15:39:34
Hi, beide Male handelt es sich um eine RechtsFOLGENverweisung. LG

Martin
23.1.2025, 12:48:23
Hallo zusammen, Der Vollständigkeit halber frage ich mal: Müsste die Nutzungsherausgabe über die
Eingriffskondiktionund GoA (687 Abs. 2) nicht auch möglich sein? LG