„Toilettenpapier-Fall“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schulleiterin K bestellt bei V „25 Gros Rollen“ Toilettenpapier für den Schulbedarf. Auf dem ausgefüllten Bestellschein steht „Gros = 12 x 12“. Bei Anlieferung verweigert K Annahme und Bezahlung der 3.600 gelieferten Rollen. Tatsächlich wollte sie 25 „große“ Rollen bestellen.
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Einordnung des Falls
Der reichlich kuriose Toilettenpapier-Fall wurde vom LG Hanau im Jahr 1979 entschieden. Inhaltlich ging es dabei um die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) im Rahmen der Anfechtung sowie das Verhältnis der Anfechtung zum Kaufmängelgewährleistungsrecht. Der Fall handelt von einer Schulleiterin, die statt 25 „großen“ Toilettenpapierrollen, 25 „Gros“ Rollen und damit 3.600 Rollen (Gros = 12x12) bestellte. Das Gericht entschied, dass sie insoweit einem Inhaltsirrtum unterlegen war, der ungeachtet der Vermeidbarkeit zur Anfechtung berechtigte.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist eine Anfechtung durch K ausgeschlossen? Gilt der Vorrang der Sachmängelgewährleistung (§§ 434ff. BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erklärte K, was sie erklären wollte, war jedoch über die Bedeutung ihrer Erklärung im Irrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB (Inhaltsirrtum))?
Ja!
3. Wollte K eine Erklärung des Inhalts „25 Gros“ nicht abgeben (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB (Erklärungsirrtum))?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Hätte K insbesondere wegen des Hinweises auf dem Bestellschein „Gros = 12 x 12“ die wahre Bedeutung von „Gros“ kennen können`Schließt diese Fahrlässigkeit ihr Anfechtungsrecht aus?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ist zwischen K und V, ausgelöst durch die Bestellung der K, ein Kaufvertrag über (25 x 12 x 12 =) 3.600 Rollen Toilettenpapier (§ 433 BGB) zustande gekommen?
Ja!
6. Hätte K ihre Willenserklärung auch bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles abgegeben (§ 119 Abs. 1 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Anfechtung (§§ 119ff. BGB)?
- Zulässigkeit der Anfechtung
- Anfechtungsgrund (§§ 119, 120, 123 BGB)
- Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)
- Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)
- Kein Ausschluss der Anfechtung (§ 144 BGB)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jan_T 🎓
12.2.2022, 21:35:49
Woraus kann man erkennen, dass es kein Erklärungsirrtum war? Was hat die Frau denn angeblich unter einem Gros verstanden?
Lukas_Mengestu
14.2.2022, 16:30:17
Danke Jan, für die Rückfrage. Wir haben das im Sachverhalt noch etwas präzisiert. Der Knackpunkt des Falles ist, dass die Schulleiterin nicht 25 "Gros" bestellen wollte, sondern vielmehr 25 "große" Klopapierrollen. Ihr war der Bedeutungsunterschied zwischen "Gros" und "Groß" nicht klar. Insoweit unterlag sie einem
Inhaltsirrtum. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team
Jan_T 🎓
15.2.2022, 01:06:13
Ok, alles klar
Doli
5.7.2023, 13:57:15
Würden denn die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung, die eine Anfechtung aufgrund
Eigenschaftsirrtums ausschließen würden, überhaupt eingreifen? Zwar gehört die Menge zur
Beschaffenheit, allerdings sind an eine
Beschaffenheitsvereinbarungdoch hohe Anforderungen zu stellen, welche hier nicht erfüllt sind (-> kein subjektiver Sachmangel), und die objektiv erwartbare Menge lag bei 3.600 Rollen (-> kein objektiver Sachmangel)
kaan00
11.1.2024, 16:07:58
Frage ich mich auch
Quarklo
16.7.2024, 03:00:35
Sehe ich genauso. Hier kam ja ein Kaufvertrag über die 25 Gros zustande. Bei Lieferung der Ware hätte der Verkäufer genau diese Pflicht erfüllt. Folglich liegt kein Sachmangel vor. Fände es gut wenn das auch in der Lösung ergänzt wird, da durch die jetzige Formulierung der Eindruck erweckt wird, dass ein Sachmangel vorliegt
kaan00
11.1.2024, 15:57:38
Noch besser finde ich den Merksatz: "Beim
Inhaltsirrtumirrt der Kopf; Beim Erklärungsirrtum irrt die Hand" =)
JCF
15.7.2024, 17:36:32
Dieser Merksatz ist aber ein bisschen ungenau, schließlich handelt es sich auch um einen Erklärungsirrtum, wenn man sich verspricht. ✌️