Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schulleiterin K bestellt bei V „25 Gros Rollen“ Toilettenpapier für den Schulbedarf. Auf dem ausgefüllten Bestellschein steht „Gros = 12 x 12“. Bei Anlieferung verweigert K Annahme und Bezahlung der 3.600 gelieferten Rollen. Tatsächlich wollte sie 25 „große“ Rollen bestellen.
Einordnung des Falls
Der reichlich kuriose Toilettenpapier-Fall wurde vom LG Hanau im Jahr 1979 entschieden. Inhaltlich ging es dabei um die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) im Rahmen der Anfechtung sowie das Verhältnis der Anfechtung zum Kaufmängelgewährleistungsrecht. Der Fall handelt von einer Schulleiterin, die statt 25 „großen“ Toilettenpapierrollen, 25 „Gros“ Rollen und damit 3.600 Rollen (Gros = 12x12) bestellte. Das Gericht entschied, dass sie insoweit einem Inhaltsirrtum unterlegen war, der ungeachtet der Vermeidbarkeit zur Anfechtung berechtigte.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist eine Anfechtung durch K ausgeschlossen? Gilt der Vorrang der Sachmängelgewährleistung (§§ 434ff. BGB)?
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Erklärte K, was sie erklären wollte, war jedoch über die Bedeutung ihrer Erklärung im Irrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB (Inhaltsirrtum))?
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Ja!
3. Wollte K eine Erklärung des Inhalts „25 Gros“ nicht abgeben (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB (Erklärungsirrtum))?
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Nein, das ist nicht der Fall!
4. Hätte K insbesondere wegen des Hinweises auf dem Bestellschein „Gros = 12 x 12“ die wahre Bedeutung von „Gros“ kennen können`Schließt diese Fahrlässigkeit ihr Anfechtungsrecht aus?
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Nein, das trifft nicht zu!
5. Ist zwischen K und V, ausgelöst durch die Bestellung der K, ein Kaufvertrag über (25 x 12 x 12 =) 3.600 Rollen Toilettenpapier (§ 433 BGB) zustande gekommen?
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Ja!
6. Hätte K ihre Willenserklärung auch bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles abgegeben (§ 119 Abs. 1 BGB)?
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Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Anfechtung (§§ 119ff. BGB)?
- Zulässigkeit der Anfechtung
- Anfechtungsgrund (§§ 119, 120, 123 BGB)
- Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)
- Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)
- Kein Ausschluss der Anfechtung (§ 144 BGB)