Anfängliche Unmöglichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Adelige A kauft bei Händler H einen antiken Ring, der laut H 24 Karat Gold haben soll. A bezahlt den objektiven Wert von €10.000. Später stellt sich heraus, dass der Ring in Wahrheit nur 12 Karat Gold aufweist und €5.000 wert ist, was H hätte erkennen müssen.
Einordnung des Falls
Anfängliche Unmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen Schadensersatz verlangen (§§ 437 Nr. 3 BGB).
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Ja!
2. A kann den Minderwert des Ringes als Schadensersatz neben der Leistung geltend machen.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Anspruch aus § 311a Abs. 2 BGB setzt voraus, dass die Leistung von Anfang an unmöglich ist.
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Ja, in der Tat!
4. Die Leistung des H – Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB) war hier von Anfang an unmöglich.
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5. H hat die anfängliche Unmöglichkeit nicht zu vertreten, weil er den Ring nicht selbst geschmiedet hat.
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6. A kann sich dafür entscheiden, den Ring zu behalten und gleichzeitig Ersatz des Minderwerts fordern (kleiner Schadensersatz).
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PlatschekJünger
22.8.2022, 08:37:01
Widerspricht es sich nicht erst bei der Abgrenzung zu sagen, dass eine gedachte Nacherfüllung möglich ist, in dem der Ring durch die 12 Karat „aufgepumpt“ wird und man dann später sagt, dass die Mangelbeseitigung von Anfang an unmöglich ist, weil der Ring nicht mit mehr Karat versehen werden kann?
Larissa3
25.8.2022, 15:29:13
Es geht dabei nur um die hypothetisch gedachte Nacherfüllung und nicht darum, ob sie wirklich so möglich ist.
Marius
8.1.2023, 16:11:18
Wie „PlatschekJünger“ tue ich mich mit dieser Erklärung sehr schwer: mit jedweder ausgedachten, hypothetischen Nacherfüllung kann ich ja alles reparieren, eben gerade wenn es nicht darauf ankommt ob das tatsächlich möglich ist: Zauberstäbe zum wegzaubern der Unfallwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens, Zeitreisen um ein Produkt doch noch herzustellen, Goldschmuck mit Karat aufpumpen. Wenn es danach ginge, gäbe es doch nichts was sich nicht hypothetisch reparieren ließe.
Marius
10.1.2023, 17:03:08
Ich habe nochmal darüber nachgedacht und rudere zurück: die hypothetische Nacherfüllung ist ja eben gerade eine Testfrage. Mein vorheriger Beitrag ist damit für die Tonne. :)
Johannes Nebe
16.11.2023, 20:17:49
Schade, dass Marius seine Anmerkung zurückgezogen hat. Denn ich würde ihm doch recht geben. Man kann die hypothetische Nachholung der Leistung oder die Nacherfüllung nicht ins Endlose und über die Naturgesetze hinaus treiben. Der Gedanke bringt nur etwas, wenn die Möglichkeit der Nachholung oder der Nacherfüllung unterstellt werden kann (vgl. Looschelders SchuldR AT § 24 Rn. 17). Wo sollte sonst die Grenze zum endgültigen Schadenseintritt gezogen werden? Die Auswüchse sehen wir hier in dem Fall: Eine Legierung, die 50 % Gold enthält, kann nicht auf einen Gehalt von 100 % gebracht werden. "Hypothetisch" heißt nicht phantastisch.
Diaa
3.10.2023, 07:44:52
Aber bevor man überhaupt einen Anspruch aus § 280 ablehnt, sollte man zuerst die Problematik der Nacherfüllung bei Stückschuld darstellen und dann nach Bejahung mit § 281 beginnen oder?
Leo Lee
7.10.2023, 16:10:25
Hallo Diaa, es stimmt natürlich, dass auch in diesem Fall eigentlich der Streit angesprochen werden sollte. Wir haben jedoch darauf verzichtet, um den Rahmen dieses Falles – der sich zunächst nur auf den allgemeinen Teil fokussieren soll – nicht zu sprengen und bitten diesbzgl. Um Nachsicht. I.Ü. wäre auch hier nach der wohl h.M. die Unmöglichkeit der Nachlieferung gegeben, da auch nach dem Parteiwillen gem. §§ 135, 157, 242 BGB der spezifische Ring nicht vertretbar/ersetzbar sein dürfte. Eine Aufgabe zu dieser Problemstellung findest du im Kapitel zur Nacherfüllung unter diesem Link: https://applink.jurafuchs.de/3PtocLAtHDb. Außerdem kann ich zu dem Streitstand die Lektüre von MüKo-BGB 8. Auflage, Westermann § 439 Rn. 15 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo