Öffentliches Recht > Grundrechte
Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
Aktivistin A möchte einen Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen eine Bundesbehörde geltend machen. Da die Informationen nicht vorliegen, kann ihr Begehren materiell-rechtlich nicht auf das IFG gestützt werden. A fordert, dass die Informationen neu erhoben werden. Die Behörde lehnt dies ab.
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Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen
Privatperson P ist sensationslustig und fertigt deshalb in seiner Freizeit Ton- und Bildaufnahmen von Verkehrsunfällen an. Beim letzten Verkehrsunfall gerät P jedoch mit der Polizei aneinander und erhält einen Platzverweis.