Öffentliches Recht > Grundrechte
Impfzwang – Eingriff in körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)?
§ 20 Abs. 6 S. 1 Infektionsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, Impfpflichten aufzustellen. So erlässt es eine Verordnung, dass fortan alle Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Impfgegnerin I sieht darin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ihres Kindes.
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Impfzwang – Eingriff in körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)?
§ 20 Abs. 6 S. 1 Infektionsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, Impfpflichten aufzustellen. So erlässt es eine Verordnung, dass fortan alle Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Impfgegnerin I sieht darin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ihres Kindes.