Weitere Erledigungskonstellationen: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Weitere Erledigungskonstellationen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Weitere Erledigungskonstellationen

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Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Hilfsanträge des Klägers

K klagt gegen B auf Rückzahlung einer Darlehensforderung. B leistet nach Rechtshängigkeit eine Zahlung. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Zahlung -wie B behauptet- auf den Darlehensanspruch oder -wie K meint- auf eine ältere Forderung erfolgt ist, deren Existenz B aber bestreitet.

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Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung vor Anhängigkeit

K beauftragte seinen Anwalt mit der Zahlungsklage gegen B. Noch bevor der Anwalt die Klage bei Gericht einreicht, wird K die Zahlung auf seinem Konto gutgeschrieben. Diese Zahlung durch B ist dem K zunächst unverschuldet unbekannt geblieben.

Die neuesten Fälle zum Thema Weitere Erledigungskonstellationen

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Weitere Erledigungskonstellationen wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung vor Anhängigkeit

K beauftragte seinen Anwalt mit der Zahlungsklage gegen B. Noch bevor der Anwalt die Klage bei Gericht einreicht, wird K die Zahlung auf seinem Konto gutgeschrieben. Diese Zahlung durch B ist dem K zunächst unverschuldet unbekannt geblieben.

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Hilfsanträge des Klägers

K klagt gegen B auf Rückzahlung einer Darlehensforderung. B leistet nach Rechtshängigkeit eine Zahlung. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Zahlung -wie B behauptet- auf den Darlehensanspruch oder -wie K meint- auf eine ältere Forderung erfolgt ist, deren Existenz B aber bestreitet.

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Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Die Erledigung einer negativen Feststellungsklage

B fordert K unter Klageandrohung zur Mietzahlung für Januar bis März 2023 auf. K erhebt am 01.02. gegen B negative Feststellungsklage und beantragt, festzustellen, dass K aufgrund der Kündigung nicht verpflichtet sei, die betreffenden Mieten zu entrichten. Am 05.02. erhebt B Leistungsklage gegen K auf Zahlung der drei Mieten. K erklärt Erledigung.