Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 5 beliebtesten Fälle zum Thema Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Grundfall: Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch

Die Polizeibehörde P erlässt einen Durchsuchungsbescheid gegenüber Hackerin H. Bei der Durchsuchung wird Hs Haus komplett auf den Kopf gestellt und die Eingangstür beschädigt. Später stellt sich heraus, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. H will, dass die Eingangstür repariert wird.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung

Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.

Die neuesten Fälle zum Thema Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Rechtsfolge: tatsächliche Wiederherstellung eines vergleichbaren Zustands

Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und will ein neues Haus.

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Anspruchsgrenze: Rechtliche Unzulässigkeit

Behörde B hat in der leerstehenden Wohnung des Immobilienhais H den geflüchteten G untergebracht. Gegenüber H erging eine befristete Duldungsverfügung. Nach Ablauf der Frist wird G nirgendwo anders untergebracht, weil es keine alternative Unterkunft gibt. H will das nicht hinnehmen.

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Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung

Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.

Verwaltungsrecht AT 2 – Öffentlich-rechtliche Ansprüche: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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