Zivilrechtliche Nebengebiete

Arbeitsrecht

Störungen des Arbeitsverhältnisses

Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII

Schema: Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII

29. August 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du die Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers bei Personenunfällen (§ 105 SGB VII)?

  1. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs (zB § 823 Abs. 1 BGB)

  2. Haftungsbefreiung nach (§ 105 SGB VII)

    1. Versicherter iSd. § 2 SGB VII ist betroffen

    2. betroffener Versicherter gehört demselben Betrieb an

    3. schädigender Arbeitnehmer handelte weder vorsätzlich noch hat sich der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Weg ereignet

    4. Arbeitnehmer hat durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall verursacht (§§ 7, 8 SGB VII)

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