Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII
Schema: Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII
Wie prüfst Du die Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers bei Personenunfällen (§ 105 SGB VII)?
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs (zB § 823 Abs. 1 BGB)
Haftungsbefreiung nach (§ 105 SGB VII)
Versicherter iSd. § 2 SGB VII ist betroffen
betroffener Versicherter gehört demselben Betrieb an
schädigender Arbeitnehmer handelte weder vorsätzlich noch hat sich der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Weg ereignet
Arbeitnehmer hat durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall verursacht (§§ 7, 8 SGB VII)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ahimes
27.2.2024, 18:57:58
Hallo jurafuchs-team, Ich habe zu dem Fall mit den 2 Kollegen der W-GmbH und Weg zur Dienstreise eine Verständnisfrage. Wenn § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 bis4 vorliegen, dann Haftungsausschluss nach § 105 SGB (+) oder (-). Ihr habt das irgendwie im 'Maßstab' unverständlich ausgedrückt und in der Subsumtion kam ich eigentlich dann zu einem anderen Ergebnis. Ich wäre glücklich über ein kurzes Feedback:)
Sambajamba10
15.8.2024, 12:32:17
Hallo @[ahimes](191697), § 8 I SGB VII beschreibt den Arbeitsunfall. Da die beiden auf einer Dienstreise waren, lag nur ein Arbeitsunfall iSd § 8 I vor und kein Wegeunfall iSd § 8 II Nr. 1-4. Hätte ein Wegeunfall vorgelegen, hätte A haften müssen, vgl. § 105 I SGB VII (= keine Haftungsbeschränkung). Es lag aber nur ein Arbeitsunfall vor, sodass A sich auf § 105 VII berufen kann (Haftungsbeschränkung). Also kurz: Vorsatz und/oder Wegeunfall = Haftung, § 823 I; Fahrlässigkeit und/oder "Nur" Arbeitsunfall = Haftungsbeschränkung, §
105 SGB VIILeo123!
21.10.2024, 16:26:17
Ich erbitte um eine kurze Stellungnahme eines Moderators im Hinblick auf die von @[ahimes](191697) gestellte Frage. Mir leuchtet die benannte Materie auch nicht ein.
Nils
13.11.2024, 23:29:47
Ich finde diese Einheit auch eher sperrig formuliert.