Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII
Schema: Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII
29. August 2025
4 Kommentare
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Wie prüfst Du die Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers bei Personenunfällen (§ 105 SGB VII)?
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs (zB § 823 Abs. 1 BGB)
Haftungsbefreiung nach (§ 105 SGB VII)
Versicherter iSd. § 2 SGB VII ist betroffen
betroffener Versicherter gehört demselben Betrieb an
schädigender Arbeitnehmer handelte weder vorsätzlich noch hat sich der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Weg ereignet
Arbeitnehmer hat durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall verursacht (§§ 7, 8 SGB VII)

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