Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)
Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.
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Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)
Die Papierdepot AG hält die in ihrem Besitz befindlichen Inhaberpapiere der Eigentümerin E-OHG wegen einer fälligen Forderung aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft zurück. Aufgrund der finanziellen Belastung der Coronakrise wird die E-OHG zahlungsunfähig und über ihr Vermögen wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)
Die Papierdepot AG hält die in ihrem Besitz befindlichen Inhaberpapiere der Eigentümerin E-OHG wegen einer fälligen Forderung aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft zurück. Aufgrund der finanziellen Belastung der Coronakrise wird die E-OHG zahlungsunfähig und über ihr Vermögen wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)
Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.
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Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Arten der Befriedigung, § 371 HGB
A ist im Besitz eines 3D-Druckers, den B ihm leihweise überlassen hatte. Wegen einer fälligen Schadensersatzforderung hat A gegen B ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht an dem Gerät (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB). A benötigt Geld und möchte sich aus dem 3D-Drucker befriedigen. Sein Cousin C möchte ihm diesen sofort abkaufen.