Öffentliches Recht > VwGO
Mögliche Formen der Widerspruchseinlegung (Einführungsfall)
Die zuständige Behörde B fordert Lawra (L) auf, ihre Studienförderung (BAföG) zurückzuzahlen. L ist der Ansicht, dass B zu viel zurückfordert und will deswegen Widerspruch einlegen. L fragt sich, auf welchem Weg sie das tun kann.