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Weitere Erlösherausgabeansprüche gegen den Vollstreckungsgläubiger?
Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen S wurde das Dominospiel der D wirksam gepfändet und versteigert. D weiß, dass sie einen Anspruch auf Herausgabe des an G gezahlten Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB hat. Sie fragt sich, ob noch weitere Erlösherausgabeansprüche bestehen.
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Anspruch des Dritten aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB – einschränkende Korrektur
Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe.
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Anspruch des Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB?
Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe.