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„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“: 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema „Verlängerte Drittwiderspruchsklage“ für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Weitere Erlösherausgabeansprüche gegen den Vollstreckungsgläubiger?

Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen S wurde das Dominospiel der D wirksam gepfändet und versteigert. D weiß, dass sie einen Anspruch auf Herausgabe des an G gezahlten Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB hat. Sie fragt sich, ob noch weitere Erlösherausgabeansprüche bestehen. ‌

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Anspruch des Dritten aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB – einschränkende Korrektur

Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe.

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Anspruch des Dritten gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB?

Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt. D erhebt Klage gegen G auf Erlösherausgabe. ‌

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Vertiefung: Analoge Anwendung § 1247 S. 2 BGB bei öffentlicher Versteigerung der Pfandsache

Ein Dritter, der im Rahmen einer Zwangsversteigerung sein ursprüngliches Eigentum an der Pfandsache an den Ersteigerer verloren hat, wird nach § 1247 S. 2 BGB analog zunächst Eigentümer des Erlöses. Schauen wir uns diese Vorschrift noch einmal genauer an!

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Wer erwirbt zu welchem Zeitpunkt Eigentum am Versteigerungserlös?

Dartspielerin D hat ihrem Freund F ihre Dartscheibe geliehen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen F wird diese wirksam gepfändet und anschließend versteigert. Der von dem Meistbietenden M gezahlte Erlös wurde bereits an G ausbezahlt.

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Anspruch auf Herausgabe der gepfändeten Sache gegen den Ersteigerer? (§ 985 BGB, §§ 812ff. BGB)

D hat seinen Dudelsack nach der Bandprobe bei Bandkollegin B gelassen. Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen B wird er gepfändet und versteigert. Der Zuschlag geht an den Meistbietenden M. M erhält den Dudelsack nach der Versteigerung gegen Bezahlung der gebotenen Summe. ‌

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Möglichkeiten des Dritten nach der Versteigerung - „verlängerte Drittwiderspruchsklage“ / Herausgabeklage? (Überblick)

Rs Rennrad wird im Rahmen der Zwangsversteigerung des G gegen S gepfändet und versteigert. M ist der Meistbietende. Die Gerichtsvollzieherin zahlt den Versteigerungserlös aus. R möchte nun entweder das Rennrad selbst zurück oder zumindest den dafür erhaltenen Versteigerungserlös.

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Erhebung der verlängerten Drittwiderspruchsklage durch Klageumstellung

D hat ihren Ehering bei ihrer Liebhaberin L vergessen. Als der Ring bei der Zwangsvollstreckung des G gegen L gepfändet wird, erhebt sie Drittwiderspruchsklage beim zuständigen Gericht. Noch während des Prozesses wird der Ring jedoch versteigert und der Erlös dafür an G ausgezahlt. ‌

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Was ist eine verlängerte Drittwiderspruchsklage? (Einführungsfall)

D ist empört. Sie hatte ihrer Schwester S ihren Plattenspieler geliehen und hat nun erfahren, dass dieser bei der Zwangsvollstreckung des G gegen S gepfändet und versteigert wurde. G hat den Erlös bereits erhalten. D möchte gerichtlich gegen G oder den Ersteigerer E vorgehen. ‌