Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau): 14 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Definitionen zum Thema Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Was ist eine „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?

Annahmeunmöglichkeit (§ 615 S. 3 BGB)

Von der Annahemeunwilligkeit (§ 615 S.1 BGB) ist die Annahmeunmöglichkeit zu unterscheiden (§ 615 S. 3 iVm § 615 S. 1 BGB). Wann liegt „Annahmeunmöglichkeit“ vor?

Annahmeunwilligkeit (§ 615 S. 1 BGB)

Der Lohnerhaltungsanspruch nach § 615 S.1 BGB setzt „Annahmeunwilligkeit“ des Arbeitgebers voraus. Wann liegt diese vor?

Mangel (§ 327e BGB)

Was versteht man unter einem „Mangel“ bei digitalen Produkten (§ 327e BGB)?

Arbeitnehmer (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Arbeitnehmer“ (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB)?

Fremdgeschäftsführungswille (§ 677 BGB)

Was versteht man unter dem Begriff „Fremdgeschäftsführungswille“ (§ 677 BGB)?

Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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