Zivilrecht
Kaufrecht
Rücktritt
Besondere Bestimmungen zur Fristsetzung im Kaufmängelgewährleistungsrecht (§ 440 BGB)
Besondere Bestimmungen zur Fristsetzung im Kaufmängelgewährleistungsrecht (§ 440 BGB)
9. Mai 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat bei Uhrenhändler U eine Patek Philippe Nautilus gekauft. Die Uhr war bei Gefahrübergang mangelhaft, da sie immer wieder stehen bleibt. Als K sieht, dass sie auch nach dem zweiten Reparaturversuch durch U wieder stehen bleibt, greift er sofort zum Handy und erklärt gegenüber U den Rücktritt vom Kaufvertrag.
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Einordnung des Falls
Besondere Bestimmungen zur Fristsetzung im Kaufmängelgewährleistungsrecht (§ 440 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hätte U eine Frist setzen müssen, um zurücktreten zu können (§ 323 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 440 S. 2 BGB gibt dem Verkäufer das Recht zu zwei Nacherfüllungsversuchen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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