Hotelreservierung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G bucht telefonisch im Hotel des H ein Zimmer für den 5.5. H sagt die Buchung zu. Als G am 5.5. eintrifft, ist das Hotel voll besetzt. H hatte sich am Telefon verhört und für den 15.5. ein Zimmer reserviert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Hotelreservierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn G und H wirksam einen Vertrag geschlossen haben sollten, handelte es sich um einen Beherbergungsvertrag, dessen Hauptbestandteil die Zimmervermietung ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat am Telefon ein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags für ein Zimmer am 5.5. abgegeben.
Ja!
3. Das Angebot des G für den 5.5. ist wirksam zugegangen, auch wenn H „15.5.“ verstanden hat.
Genau, so ist das!
4. H hat mit der Zusage das Angebot des G über die Reservierung am 5.5. angenommen. H und G haben einen Beherbergungsvertrag für den 5.5. geschlossen.
Ja, in der Tat!
7 Tage kostenlos* ausprobieren