Definition: Verrichtungsgehilfe (§ 831 Abs. 1 BGB)
3. April 2025
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Was versteht man unter einem „Verrichtungsgehilfen“ (§ 831 Abs. 1 BGB)?
Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von den Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist.
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