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Mittelbare Drittwirkung von Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung („Facebook Teil 2/2“)

einfach
schwer74 % lösen richtig
21. Juni 2026
31 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
N nutzt das weltweite soziale Netzwerk F. Laut AGB ist F berechtigt, näher definierte „Hassrede“ umgehend zu löschen. N postet: „Migranten können morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s!“. F löscht diesen Post. N klagt auf Wiederherstellung.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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