Öffentliches Recht
VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei einem Platzverweis durch eine Polizistin - die Theorien
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei einem Platzverweis durch eine Polizistin - die Theorien
4. Juli 2025
13 Kommentare
4,5 ★ (87.061 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R randaliert auf einem Straßenfest. Polizistin P fordert ihn mehrmals erfolglos auf, sich zu benehmen. Dann erteilt P dem R einen Platzverweis. R meint, der Platzverweis sei rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei einem Platzverweis durch eine Polizistin - die Theorien
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Streitigkeit gibt es eine aufdrängende Sonderzuweisung zum Verwaltungsrechtsweg.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Auch nach der Sonderrechtstheorie ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlich. Denn der Rechtsstreit wird nach Normen des öffentlichen Rechts entschieden.
Ja!
3. Auch nach der Subordinationstheorie ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlich. Denn zwischen R als Kläger und dem Bundesland (Dienstherr der Polizistin) als Klagegegner besteht ein Über-Unterordnungsverhältnis.
Genau, so ist das!
4. Nach der Interessentheorie ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlich. Denn die Befugnis, Platzverweise auszusprechen, liegt im öffentlichen Interesse.
Ja, in der Tat!
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