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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei einem Platzverweis durch eine Polizistin - die Theorien
Sachverhalt
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Die Partei „Radikale Nichtwähler“ (N) meldet eine Demonstration in der Gemeinde G an. Da G Ausschreitungen der Gegenbewegung "Radikale Demokratiefreunde" befürchtet, verbietet sie die Demonstration (§ 15 Abs. 1 VersG). Die N will gegen die Entscheidung der G gerichtlich vorgehen.
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Bestimmung der öffentlich-rechtlichen Natur der Streitigkeit.
Einzelanwältin A nutzt zur Vorbereitung ihrer Verfahren die öffentlich zugängliche Gerichtsbibliothek des Oberlandesgerichts. Als diese wegen der Corona-Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen wird, klagt A auf Zugang zur Bibliothek vor dem OLG.