Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB

§ 315b Abs. 5 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination

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§ 315b Abs. 5 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination

14. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Bauer B vergisst, das Weidetor zu schließen. Anstatt eine entwichene Kuh wieder einzufangen, was ihm gelingen würde, hofft er, sie würde von selbst wieder zurückkommen. Die Kuh legt sich auf die angrenzende Straße. Später kann O nicht bremsen und verletzt sich bei dem Unfall.

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