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Eigenverantwortliche Selbstgefährdung („Heroinspritzenfall“)
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer
18. Juni 2026
24 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA berichtet dem ebenfalls drogenerfahrenen B, dass er Heroin habe, das sie sich gemeinsam drücken könnten. Daraufhin besorgt B die Spritzen. Nachdem sich beide eine Spritze mit großer Menge Heroin gesetzt haben, werden sie bewusstlos. B wird durch Dritte gerettet. A stirbt.
Einordnung
Heroinspritzenfall (BGHSt 32, 262 - eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
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