Bewusste Vermögensmehrung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 17-jährige M fliegt mit der Fluggesellschaft F von München nach Hamburg. Ohne Ticket gelingt es M, mit F von Hamburg weiter nach New York zu fliegen. Ein Ticket Hamburg-New York hätte €1.200 gekostet.
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Einordnung des Falls
Bewusste Vermögensmehrung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat nur dann "Etwas erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB), wenn er ohnehin nach New York geflogen wäre, d.h. alternativ zur erschlichenen Leistung ein Fahrticket gelöst hätte.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat die Beförderungsleistung, also den Flug nach New York, an sich "erlangt". (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Genau, so ist das!
3. Nach dem BGH hat M die Beförderung "durch Leistung" der F erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
26.2.2020, 11:52:04
Bei dem Flugfall ist die Frage, ob dies durch Leistung erlangt wurde, je nach Ansicht zu lösen. Es erscheint mir etwas schwierig zu sagen, dass eine der beiden Ansichten falsch sei.
Christian Leupold-Wendling
26.2.2020, 22:33:53
Die Jurafuchs App folgt bis auf ganz wenige Ausnahmen der ständigen Rechtsprechung.
Eigentum verpflichtet 🏔️
11.8.2020, 23:58:22
Danke für eure Hinweise. Da es beim
FlugreisefallBGHZ 55, 128 wirklich darauf ankommt, ob man diesen über Leistungskondiktion oder
Nichtleistungskondiktionlöst (Stichwörter: Verschärfte Haftung §§ 819 I, 818 IV BGB, Kenntnis der Eltern über § 166 I BGB analog oder des Mini über § 828 III BGB analog entscheidend? -> h.M.: Unterscheidung zwischen LK = rechtsgeschäftsähnlich und NLK = deliktsähnlich) haben wir auch schon hier die Frage präzisiert und Fragen nun explizit nach der Ansicht des BGH. Außerdem haben wir die sehr lesenswerte Entscheidung des BGH ergänzt!
Julia
8.7.2024, 19:18:15
Vertritt der BGH in der Entscheidung denn tatsächlich die Ansicht, es sei über die Leistungskondiktion zu lösen? Ich finde, die Entscheidung ist sehr uneindeutig. Wie leider oft wird nur § 812 BGB ohne nähere Angabe genannt. Und die Passage zur Frage, ob es auf die Kenntnis des Minderjährigen oder seines gesetzlichen Vertreters ankommt, deutet mMn eher darauf hin, dass auch der BGH auf eine
Nichtleistungskondiktionabstellt - da bei einer Leistungskondiktion wohl auf die Kenntnis des Vertreters abzustellen sein soll. Der BGH stellt im
Flugreisefallaber gerade nicht darauf, sondern auf die Kenntnis des Minderjährigen selbst ab. Auch die neuere Kommentierung der Entscheidung in der NJW 2017, 3079 geht ohne nähere Diskussion von einer
Nichtleistungskondiktionaus.
Theobald Joachim
26.2.2020, 15:13:17
Wir haben den Fall an der Universität über die NLK gelöst.
Christian Leupold-Wendling
26.2.2020, 22:34:17
Das mag sein. Die Jurafuchs App folgt aber bis auf ganz wenige Ausnahmen der ständigen Rechtsprechung.
Leon Redlinger
25.6.2020, 12:42:15
In diesem Fall würde ich aber dazu raten, die Frage zu präzisieren. So könnte bspw. gefragt werden, ob "nach ständiger Rechtsprechung" eine Leistung vorliegt. Bei der aktuellen Formulierung der Frage wird suggeriert, die Antwort "nein" sei falsch, obwohl sie der herrschenden L
ehreentspricht. Das halte ich für problematisch - gerade, da es in Klausuren nicht auf das richtige Ergebnis, sondern auf die Begründung ankommt. Gerade (sehr gut) vertretbare Ergebnisse führen nie zu Punkteabzügen.
Eigentum verpflichtet 🏔️
11.8.2020, 23:58:07
Danke für eure Hinweise. Da es beim
FlugreisefallBGHZ 55, 128 wirklich darauf ankommt, ob man diesen über Leistungskondiktion oder
Nichtleistungskondiktionlöst (Stichwörter: Verschärfte Haftung §§ 819 I, 818 IV BGB, Kenntnis der Eltern über § 166 I BGB analog oder des Mini über § 828 III BGB analog entscheidend? -> h.M.: Unterscheidung zwischen LK = rechtsgeschäftsähnlich und NLK = deliktsähnlich) haben wir auch schon hier die Frage präzisiert und Fragen nun explizit nach der Ansicht des BGH. Außerdem haben wir die sehr lesenswerte Entscheidung des BGH ergänzt!