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Eingriffskondiktion und GoA bei Beförderung von Minderjährigen („Flugreisefall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Der Flugreisefall ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1971, die bis heute für die Rechtswissenschaft von Bedeutung ist. Der Fall handelt von einem Minderjährigen, der ohne Flugschein an Bord eines Flugzeugs nach New York gelangte. Die Fluggesellschaft verlangte die Bezahlung beider Flüge. Der BGH entschied, dass der Minderjährige den Wert des Fluges nach §§ 812, 818 Abs. 2 BGB ersetzen muss, da er die Beförderungsleistung erlangt hat.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?
- Etwas Erlangt
- In sonstiger Weise, nicht durch Leistung
- Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers, durch Eingriff
- Ohne Rechtsgrund
- Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten
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