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Eingriffskondiktion und GoA bei Beförderung von Minderjährigen („Flugreisefall“)

streitig (Rechtsprechung vs. Lehre)
einfach
schwer76 % lösen richtig
9. Mai 2023
40 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Minderjähriger Schwarzfahrer an Board eines Linienflugs nach New York.
Der 17-jährige M fliegt mit der Fluggesellschaft F von München nach Hamburg. Ohne Ticket gelingt es M, den nicht ausgebuchten Flug der F nach New York zu nehmen. Gegen Entgelt hätte M den Flug nicht angetreten. M darf ohne Visum nicht einreisen. F befördert M zurück nach München und verlangt von M den Flugpreis.

Einordnung

Der Flugreisefall ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1971, die bis heute für die Rechtswissenschaft von Bedeutung ist. Der Fall handelt von einem Minderjährigen, der ohne Flugschein an Bord eines Flugzeugs nach New York gelangte. Die Fluggesellschaft verlangte die Bezahlung beider Flüge. Der BGH entschied, dass der Minderjährige den Wert des Fluges nach §§ 812, 818 Abs. 2 BGB ersetzen muss, da er die Beförderungsleistung erlangt hat.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du die allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?

  1. Etwas Erlangt
  2. In sonstiger Weise, nicht durch Leistung
  3. Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers, durch Eingriff
  4. Ohne Rechtsgrund
  5. Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten
Schema herunterladen

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